Honorar und Rahmenbedingungen

Therapie ist eine Investition – in Klarheit, Entwicklung und Veränderung. Damit Sie Planungssicherheit haben, finden Sie hier einen Überblick über meine Honorare und die organisatorischen Rahmenbedingungen meiner Praxis.


Einzeltherapie

Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten und kostet 80 €.

Paar- und Familientherapie

Je nach Anliegen und Dynamik kann eine Sitzung 60 bis 90 Minuten dauern.

  • 60 Minuten: 90 €
  • 90 Minuten: 130 €
    Gemeinsam klären wir zu Beginn, welcher Rahmen für Ihr Anliegen sinnvoll ist.

Supervision und Coaching

Für Supervision – einzeln, im Team oder in der Leitungsebene – sowie für Coaching gelten folgende Honorare:

Teamsupervision / Leitungssupervision (90 Minuten): 150 €
Bei regelmäßig stattfindenden Supervisionsprozessen oder längeren Einheiten wird das Honorar individuell vereinbart.
Die Honorare verstehen sich als Netto-Preise für Einrichtungen, Träger oder Unternehmen.

Einzelsupervision / Einzelcoaching (60 Minuten): 110 €

Die Dauer richtet sich nach Bedarf.

  • 60 Minuten: 110 €
  • 90 Minuten: 150 €

Infogespräche

Ein erstes Kennenlernen kann telefonisch oder in meiner Praxis stattfinden:

Ein persönliches Infogespräch in meiner Praxis (ca. 20–30 Minuten) kostet 25 €.
Dieses Gespräch bietet Raum, Ihr Anliegen zu schildern, Fragen zu stellen und einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise zu gewinnen.
Das Honorar deckt die für Sie reservierte Zeit sowie meine fachliche Einschätzung Ihres Anliegens.

Ein telefonisches Infogespräch (ca. 10–15 Minuten) ist kostenlos.


Telefonische oder digitale Begleitung

Manchmal entstehen Fragen oder Gesprächsbedarf zwischen den Sitzungen. Nach Absprache sind auch telefonische oder digitale Gespräche möglich.
Diese werden – wie reguläre Sitzungen – anteilig pro begonnener halben Stunde nach dem jeweiligen Stundensatz berechnet.


Absageregelung

Kurzfristige krankheitsbedingte Absagen können im Einzelfall aus Kulanz kostenfrei bleiben. Dies gilt insbesondere bei zeitnaher Vereinbarung eines Ersatztermins.
Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder ausbleibender Fortsetzung der Zusammenarbeit behalte ich mir vor, das Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.


Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Sitzung bevorzugt per Kartenzahlung. Barzahlung ist in Ausnahmefällen möglich.
Therapeutische Leistungen in freier Praxis sind nicht über die Krankenkasse abrechenbar, können aber unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
Ausfallhonorare werden in Rechnung gestellt.


Hinweis zur Transparenz

Alle Honorare beziehen sich auf Selbstzahler:innen. Ich halte meine Preise stabil, um faire und nachvollziehbare Bedingungen zu gewährleisten. Sollten Sie Fragen zur Kostenübernahme oder finanziellen Gestaltung haben, können wir diese gerne persönlich besprechen.